Statuten VW Beetle Club Olomouc Z. S.
ARTIKEL
VW Beetle Club Olomouc, Z. S.
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ICH.
Grundbestimmungen
Der Verband rief der erste VW Käfer Club Olomouc, Z. S. (Im Folgenden Käfer-Club) ist selbstverwaltete und freiwillige Gewerkschaftsmitglieder, die die Sport, Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten laufen. Kopf Beetle Club bei Bělidla 259, 779 00 Olomouc.
II.
Zweck Dur- und Moll-Liga Aktion
1. Der Hauptzweck und Haupttätigkeit Beetle Club:
a) Betreiben eines Automobilclubs
b) die Organisation von Sitzungen, Reisen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit VW-Fahrzeugen
c) die Teilnahme an Rallyes, Wettbewerbe und Rennwagen
d) zu organisieren Treffen, Wettbewerbe und Rennwagen
e) VW-Liebhaber in einer sinnvollen Freizeit engagieren,
f) arbeiten im Sport der Teilnahme an Sport, Fitness und anderen Aktivitäten, diese Aktivität organisieren und für ihr Material und Trainingsbedingungen zu schaffen,
g) eine breite Nutzung ihrer Räumlichkeiten für interessierte Mitglieder der Öffentlichkeit zu schaffen, vor allem Jugendliche,
h) zu bauen, betreiben und warten Sport und andere Einrichtungen, die oder verwendet besitzen,
i) ihre Mitglieder und andere Interessenten in dem Sport grundlegende sportlichen, ethische, ästhetische und moralische Regeln zu respektieren,
j) die Interessen ihrer Mitglieder zu diesem Zweck zu verteidigen, mit staatlichen und lokalen Regierungen mit anderen Sportorganisationen und Einzelpersonen zusammenarbeiten,
k) bietet im Sport Ausbildung ihrer Mitglieder, ihre Ausbildung
l) andere Formen ihrer Aktivitäten fördern die Entwicklung des öffentlichen Lebens, der Kultur, Gesundheit, etc. anstelle ihrer Kompetenz, insbesondere durch andere Community-Aktivitäten und Bildungsaktivitäten.
2. Beetle Club kann ausschließlich seine Kernaktivitäten laufen neben wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens oder Beruf zu unterstützen.
III.
Behörden Käfer-Club
1. Die Behörden Käfer-Club sind:
a) Generalversammlung als die höchste Autorität,
b) Vorstand als Körperschaft des öffentlichen Rechts,
c) Audit Commission als Körperkontrolle.
2. Die Hauptversammlung.
1.2 Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Beetle-Clubs. Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern.
2.2 Hauptversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Die Generalversammlung wird durch Einladung einberufen Mitglieder gesendet, entweder bei Ihnen zu Hause, oder E-Mail-Adresse. Die Einladung wird auch auf der Website des Beetle Club veröffentlicht.
2.3 Die Einladung muss immer mindestens die Zeit und den Ort der Versammlung und die Tagesordnung der Hauptversammlung enthalten. Die Einladung muss mindestens 30 Tage geschickt vor der Hauptversammlung.
2.4 Der Vorstand wird auch eine Hauptversammlung auf Initiative von mindestens 2/3 der Mitglieder des Vereins älter als 18 Jahre oder auf Initiative der Rechnungsprüfungskommission einzuberufen verpflichtet. Wenn nicht das Executive Committee Hauptversammlung in diesem Fall einberufen, die binnen 30 Tagen nach Erhalt der richtigen Initiative ist derjenige, der gab, an der Hauptversammlung berechtigt selbst einzuberufen.
2.5 Generalversammlungen kann zurückgezogen oder verzögert Art und Weise einberufen.
2.6 An der Generalversammlung ist insbesondere:
a) Beschluss über die Assoziation mit der Liquidation oder zu seiner Umwandlung zu stornieren, dh. Genehmigung der Verschmelzung oder Spaltung,
b) eine Entscheidung, die Satzung zu ändern, einschließlich dem Namen und Symbolik Beetle Club zu ändern; Entscheidung jedoch zu übertragen, fällt in den Anwendungsbereich des Executive Committee,
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und die Auswahl und Entlassung des Vorsitzenden,
d) Wahl und Abberufung der Mitglieder der Audit Commission,
e) Die Entscheidung über die Einrichtung, Aufhebung oder Umwandlung von Branchenverband,
f) Genehmigung des Einkommens,
g) die Entscheidung über die Disposition von Immobilien Beetle-Club
h) Identifizierung der Hauptwirkungslinien Beetle Club
i) Genehmigung der Geschäftsordnung der Generalversammlung, Wahlregeln oder anderer interner Regelungen im Rahmen der Satzung,
j) Genehmigung der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge,
k) Entscheidung über den Vorschlag für ein Mitglied der Entscheidung über seine Ausweisung zu überprüfen,
2.7 Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, in Gegenwart einer absoluten Mehrheit der Teilnehmer mit einer entscheidenden Stimme. Im Fall, dass eine halbe Stunde nach dem geplanten Beginn keine absolute Mehrheit der Teilnehmer entscheidende Abstimmung ist, kann die Hauptversammlung des Quorum.
2.8 Die Auflösung der Hauptversammlung ist die absolute Mehrheit der Anwesenden erforderlich, es sei denn, diese Statuten sagt etwas anderes.
2.9. K platnosti usnesení o zrušení spolku či jeho přeměně a k rozhodnutí o změně stanov je potřeba alespoň 3/5 většina přítomných.
2.10. O záležitosti, která nebyla uvedena v pozvánce jako bod programu jednání, lze jednat a rozhodnout o ní v případě, že s tím souhlasí alespoň 3/5 většina přítomných. To neplatí pro rozhodování o zrušení nebo přeměně spolku nebo pro rozhodnutí o změně stanov. O těchto záležitostech lze v takovém případě jednat jen za účasti a se souhlasem všech, kdo jsou oprávněni účastnit se valné hromady s hlasem rozhodujícím.
2.11. Zasedání valné hromady řídí až do zvolení předsedajícího valné hromady předseda Brouk klubu nebo pověřený člen výkonného výboru. Blíže upravuje průběh zasedání valné hromady její jednací řád. V případě volební valné hromady též její volební řád.
2.12 General Meeting Minutes sind davon genommen muss klar sein, der das Treffen einberufen, die stattfand, die eingeleitet hatte und unter dem Vorsitz von welchen anderen Organen der Hauptversammlung wurden ausgewählt und was die Auflösung war. Jeder Mitgliedsverband ist berechtigt, die am Sitz des Beetle Clubs zu inspizieren, in den Tagen und Stunden.
3. Der Vorstand
1.3 Der Vorstand ist der Dachverband Käfer-Club. Der Vorstand handelt im Namen des Beetle-Clubs, in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Hauptversammlung. Im Fall fungiert der Vorstand im Namen Käfer-Club in Konflikt mit diesen Entscheidungen müssen den Club Käfer Schaden ersetzen, die dieses Verhalten verursacht.
2.3 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, Sekretär und Schatzmeister. Jedes der Mitglieder des Exekutivausschusses werden im Namen des Beetle Club getrennt unterzeichnet werden, so dass die gedruckten oder geschriebenen Namen des Beetle Club Joins seine Unterschrift isoliert.
3.3 Der Vorstand sorgt für die Erfüllung der Haupt- und Nebentätigkeit Beetle Club in der Zeit zwischen den Sitzungen der Generalversammlung.
3.4 Der Vorstand hat eine Reihe von Mitgliedern im allgemeinen durch die Größe der Mitgliedgrundlagen jeder Sitzung bestimmt. Mitglied des Vorsitzenden Executive Committee ist immer als Körperschaft des öffentlichen Rechts Käfer-Club. Die Zahl der Mitglieder des Executive Committee muss ungerade sein. Die Amtszeit der Mitglieder des Executive Committee beträgt fünf Jahre, es sei denn, die Generalversammlung nichts anderes beschließt.
3.5 Der Vorstand wird vom Vorsitzenden oder, wenn der Vorsitzende nicht tut, so einberufen werden oder nicht tun kann, ein weiteres Mitglied des Executive Committee und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat.
3.6 Der Exekutivausschuss beschlussfähig, wenn die absolute Mehrheit seiner Mitglieder. Die Auflösung des Executive Committee bedarf der Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Anwesenden.
3.7 Der Umfang des Executive Committee hat eine Entscheidung in allen Angelegenheiten, die durch diese Satzung in die ausschließliche Zuständigkeit der Hauptversammlung oder anderen Behörden Beetle Club zugewiesen, es sei denn.
3.8 Der Vorstand hat insbesondere folgende:
a) sieht für die Umsetzung der Resolutionen und Beschlüsse der Hauptversammlung, die entsprechenden Entscheidungen und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung,
b) organisiert und verwaltet den Beetle Club
c) genehmigt und veröffentlicht interne Regelungen Beetle Club, wenn ihr Problem nicht ausdrücklich an die Generalversammlung delegiert,
d) bereitet Dokumente für die Aktionen und Entscheidungen der Hauptversammlung,
e) ermöglichen die effiziente Nutzung und Instandhaltung der Immobilie Beetle-Club
f) stellt die operative Zusammenarbeit mit staatlichen und lokalen Regierungen,
g) entscheidet, ein Mitglied unter den Bedingungen dieser Satzung zu vertreiben.
4. Kontrollkommission
1.4 Der Ausschuss überwacht, wenn Angelegenheiten Beetle Club ordnungsgemäß gewartet und im Falle der Käfer Club-Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Gesetzen, Statuten oder interne Regelungen Beetle Club.
2.4 Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitgliedschaft in der Kontrollkommission ist unvereinbar mit den Pflichten des Statutarorgan, Mitglied des Executive Committee oder die Leistung eines Verwalters.
3.4 Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, es sei denn, die Generalversammlung nichts anderes beschließt.
4.4 Die Rechnungsprüfungskommission wählt aus seinen Mitgliedern in ihrem Namen in Bezug auf den Behörden Käfer-Club, über Branchenverbände und Mitglieder des Käfer-Clubs des Präsidenten zu handeln.
4.5 Beetle die Tätigkeiten, die von der Rechnungsprüfungskommission des Vereins auf Ihrem Plan oder ernsthafte Initiative seitens anderer Organe Beetle Club der Branchenverbände oder Mitglieder des Beetle Club Basis durchgeführt. Der Umfang des Mitglieds Prüfungsausschuss ermächtigt, die erforderlichen Dokumente und die Nachfrage aus anderen Einrichtungen Käfer-Club, oder Mitarbeiter der Erklärung über die Angelegenheit zu untersuchen.
4.6 Der Umfang des Prüfungsausschusses gehören insbesondere:
a) Management steuert Käfer-Club
b) Verwaltungsabschnitte,
c) die Kontrolle über die Verwaltung der Finanzhilfen oder anderer Spezialfonds aus dem Staatshaushalt oder anderen öffentlichen Haushalten zur Verfügung gestellt, sowohl Käfer-Club und Partitionen,
4.7 Wo die Prüfungsausschuss Mängel hingewiesen, indem sie aus unverzüglich Executive Committee und anschließend auf seiner nächsten Tagung der Generalversammlung.
IV.
Mitgliedschaft
A) Art der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im Club Beetle kann von verschiedenen Arten sein. Mit verschiedenen Arten von Mitgliedschaft sind auf unterschiedliche Mitgliedschaft Rechte und Pflichten verbunden.
2. Die Mitgliedschaft ist wie folgt aufgeteilt:
a) ordnungsgemäße
b) assoziiertes
c) Messe
Beetle drittes ordentliches Mitglied des Vereins kann die Grundlage für ihre Entscheidung einzelner worden, die mit der Zweck Beetle Haupttätigkeit des Vereins identifiziert und beabsichtigt, die Erfüllung der gemeinsamen Interesse mit anderen Mitgliedern des Vereins Beetle beizutragen.
4. Die Aufnahme als vollwertiges Mitglied des Executive Committee auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Antragstellers auf Mitgliedschaft gestellt. Der Exekutivausschuss unter Angabe der Inhalt der Anmeldung und des Verfahrens seiner Verwaltung.
Fünfte assoziiertes Mitglied kann eine natürliche Person oder eine juristische Person sein, die aus irgendeinem Grunde nicht in der Lage oder nicht willens, Vollmitglied zu werden, möchte aber in den Aktivitäten des Käfers-Clubs teilnehmen und zur Erfüllung ihres Zweckes beitragen.
6. Die Aufnahme als assoziiertes Mitglied des Executive Committee auf Antrag des Kandidaten für die assoziierte Mitgliedschaft.
Siebe Ehrenmitglied kann nur eine natürliche Person sein, der seine lange verdienstvolle Tätigkeit ist und wesentlich zu den Aktivitäten des Beetle Clubs beigetragen oder wer hat außerordentlichen Erfolg im Sport erreicht.
8. Die Ehrenmitgliedschaft Hauptversammlung entscheidet, dass seine Auszeichnung die Zustimmung der Person erfordert gegeben werden.
9. Brouk klub vede seznam členů. Zápisy a výmazy týkající se členství provádí výkonný výbor a ten také odpovídá za řádné vedení seznamu členů. Příslušné údaje se zapisují či vymazávají bez zbytečného odkladu poté, kdy se o nich výkonný výbor prokazatelně dozví. Seznam členů může být veden elektronickou formou. Další podmínky vedení seznamu členů, včetně údajů, které jsou o členech evidovány, stanoví svým vnitřním předpisem výkonný výbor.
10. Údaje o členech Brouk klubu mohou být zpřístupněny v nezbytném rozsahu střešní sportovní organizaci, které je Brouk klubu členem, a to v rámci plnění jeho povinností vůči této střešní organizaci. Dále mohou být zpřístupněny orgánům státní správy a územních samospráv, a to zejména v souvislosti s žádostmi o poskytnutí dotací či jiných příspěvků ze státního či jiného veřejného rozpočtu. Každý zájemce o členství v Brouk klubu podáním písemné přihlášky souhlasí s tím, aby údaje o něm vedené v seznamu členů byly tímto způsobem zpřístupněny.
11. Jedes Mitglied, darunter der ehemalige mit einer Liste der Mitgliederliste auf seine Kosten Bestätigung auf seine Anfrage vom Club Beetle erhalten über sich selbst oder eine Bestätigung enthält Informationen, die diese Daten gelöscht wurden.
B) die Rechte und Pflichten
1. Für den Umfang der Rechte und Pflichten werden durch die Art der Mitgliedschaft bestimmt.
2. Das Mitglied Rechte, die alle Mitglieder gehören:
a) Teilnahme an sportlichen, kulturellen und sozialen Aktivitäten Beetle Club
b) über die Aktivitäten des Vereins Beetle informiert werden,
c) Teilnahme an Veranstaltungen, Schulungen und Seminaren, entsprechend die Bedingungen für jedes Ereignis festgelegt, sofern die Beteiligung nicht auf einen konkreten Fall gebunden wird nur auf einer bestimmten Art der Mitgliedschaft.
d) ihre Meinung durchzusetzen und Vorschläge für Aktivitäten Beetle Club machen
e) Teilnahme an den Beratungen des Beetle-Club, wenn es sich um eine Tätigkeit oder Verhalten, das Mitglied ist,
f) verändern die Art seiner Mitgliedschaft, wenn sie die Bedingungen, unter dieser Satzung zu ändern,
g) Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen.
3. Das Mitglied Rechte, die nur ordentliche Mitglieder angehören:
a) Teilnahme an dem Management-Käfer-Club
b) an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine Entscheidungen zu stimmen, nach dem Prinzip der Einrichtung der Hauptversammlung entweder persönlich oder durch einen Vertreter seines Schnittes; wenn eine natürliche Person das Recht, einzelne an der Hauptversammlung teilnehmen und Stimme hat nur nach dem Alter von 18 Jahren,
c) die Abstimmung und Beetle Club Bedingungen dieser Statuten für alle gewählten Gremien gewählt zu werden; im Fall von natürlichen Personen, die direkt nach 18 Jahren zu erreichen.
4. Das Mitglied Verpflichtungen, die alle Mitglieder einzuhalten sind erforderlich:
a) teilnehmen entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten den Zweck und die Hauptaktivitäten Beetle Club zu erfüllen
b) die Einhaltung der Statuten und anderen internen Vorschriften Käfer-Club und Grundnormen der Sportlichkeit,
c) treffen die Beschlüsse und andere Entscheidungen der Behörden Käfer-Club
d) zu erhalten, zu schützen und vergrößern Vermögenswerte Beetle Club genutzt, um seine Aktivitäten zu sichern und den guten Namen des Vereins Käfer suchen.
5. Das Mitglied Aufgaben, die nur Vollmitglieder erfüllen müssen:
a) richtig und zahlen rechtzeitig die entsprechenden Mitgliedsbeiträge und andere die ordentlichen Mitgliedschaft Gebühren im Zusammenhang und Aktivitäten des Beetle Clubs, wenn die zuständige Behörde im Rahmen des Clubs Beetle Statuten beschlossen
b) richtig ausführen, die Funktionen und Aufgaben, auf die er gewählt wurde oder ihm zugeordnet.
C) Der Verlust der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im Verein endet Beetle:
a) Zurückziehen eines Mitglieds.
b) Streichung des Scheiterns des festen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, und wenn die Gebühr nicht gezahlt wird oder auf einer Aufforderung zur Zahlung einer verlängerten Frist für die Zahlung; Diese Tatsache wird Mitglied im Call benachrichtigt. Dieser Anruf wird auf dem Schwarzen Brett Beetle Club veröffentlicht und in für die Mitglieder des betreffenden Abschnitts an den Vorsitzenden des Abschnitts als Ansprechpartner geliefert Schreiben.
c) der Ausschluss von schweren oder wiederholten Verstößen gegen Gesetze, andere interne Regelungen Käfer-Club, Beschlüsse und Entscheidungen der Organe Käfer-Club oder andere Pflichten der Mitgliedschaft,
d) Tod der natürlichen Person oder die Auflösung einer juristischen Person,
e) Beendigung des Beetle Club ohne Rechtsnachfolger.
D) Beendigung der Mitgliedschaft Ausschluss:
a) Der Ausschluß der Gründe, in den Statuten des Executive Committee festgelegt. Beschluss über den Ausschluss schriftlich geschickt an das ausgeschlossene Mitglied an der Heimatadresse / Residenz erwähnt in der Liste der Mitglieder oder an seine E-Mail-Adresse Beetle Club zur Verfügung gestellt.
b) Ein Mitglied kann innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt der Entscheidung auszuschließen vorschlägt, dass diese Entscheidung von der Hauptversammlung überprüft. Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung ausgeschlossenen Mitglied schriftlich an den Vorstand, der den Vorschlag an die Hauptversammlung unterbreitet.
c) Die Generalversammlung Entscheidung, ein Mitglied auszuschließen entweder bestätigen oder stornieren. Die Entscheidung, abgebrochen auszuschließen, wenn dies gegen das Gesetz oder die Statuten.
V.
Abschnitte
1. Abschnitt ist der grundlegende Organisations Beetle Artikel Club, der keine Rechtspersönlichkeit hat.
2. Abschnitt wird von den Mitgliedern der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Art von Sport-Industrie aufgebaut, der Käfer-Club betrieben wird, das Alter der Mitglieder, nach den wie durchgeführten Aktivitäten.
3. Der Aufbau und die Abschaffung des Abschnitts von der Hauptversammlung beschlossen, die auch mehr Betriebsbedingungen der Spaltungen innerhalb des Käfer-Clubs bieten können.
VI.
Vermögenswerte und Finanzmanagement
1. Die Quelle Eigenschaft Käfer-Club sind:
a) Mitgliedsbeiträge,
b) Einkünfte aus Nebentätigkeiten durchgeführt großen Operationen zu unterstützen,
c) Erträge schließlich in Bezug auf die Hauptaktivitäten erzielt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb von Sportanlagen und die Organisation, Sport, Tourismus und Bildungsaktivitäten,
d) Beiträge und Zuschüsse von Dachorganisationen und Sportverbände,
e) Zuschüsse und Beiträge aus dem Staatshaushalt oder anderen öffentlichen Haushalten, Zuschüsse usw.
f) dary
2. Majetek Brouk klubu je ve vlastnictví Brouk klubu jako celku. O převodech vlastnického práva k majetku kromě majetku nemovitého, i o jeho nabývání a pozbývání a o všech dalších dispozicích s ním, rozhoduje výkonný výbor. O veškerých dispozicích (nabývání, pozbývání apod.) s nemovitým majetkem rozhoduje valná hromada taktéž o přijímání úvěrů, půjček a o dlouhodobých pronájmech.
3. Bližší zásady hospodaření s majetkem Brouk klubu může upravit vnitřní předpis. Vnitřní předpis může rovněž blíže vymezit podmínky a zásady provozování vedlejší hospodářské činnosti.
4. V případě zrušení Brouk klubu bez právního nástupce bude provedena jeho likvidace za účelem vypořádání majetku. Likvidátora jmenuje valná hromada. Likvidační zůstatek po provedení likvidace může být použit pouze k veřejně prospěšným cílům s tím, že přednostně bude nabídnut právnické osobě s účelem a statusem obdobným účelu a statusu Brouk klubu. Jestli-že Brouk klubu obdržela účelově vázané plnění ze státního či jiného veřejného rozpočtu (dotaci, grant apod.), naloží likvidátor s příslušnou částí likvidačního zůstatku podle rozhodnutí příslušného orgánu poskytovatele tohoto účelově vázaného plnění.
VII.
Schlussbestimmungen
1. Die Satzung wurde am 3. 2. 2017 von der Generalversammlung genehmigt.
2. Die Hauptversammlung ermächtigt den Beetle Club-Vorstand seine Verantwortlichkeit formelle Änderungen vornehmen zu den Artikeln, die nicht ihre sachliche Art ändern müssen. Im Anschluss an das Gespräch oder Beschluss des Registergerichts Vorstand kann alle Mängel der Satzung entfernen die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung zu erreichen und die Registrierung im Federal Register zu erreichen.
In Olomouc am 3. 2. 2017